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Reglement des »Swiss Blues Award«

Ausgabe 2.2 vom 19.10.2019


Ehrenvolle Vergabe von Awards für nachhaltige Verdienste auf der Bühne, «Behind the Scenes» und dem Lebenswerk


Der Swiss Blues Award

  1. Die Auszeichnung des »Swiss Blues Award« wird an Musiker jährlich verliehen und mit einem Preis gewürdigt.
  2. Ergänzend kann an Veranstalter, Vereine, Promotoren, Medienschaffende oder Institutionen der »Swiss Blues Award - Behind The Scenes« aus aktuellem Anlass vergeben werden, untersteht aber keinem Jahresrhythmus.
  3. Mögliche Kandidaten für diese Ehrenpreise haben sich in der Förderung des Blues nachhaltig ausgezeichnet und verdient gemacht.
  4. Die Würdigung von Lebenswerken rund um den Blues werden mit dem »Swiss Blues Award - Lifetime Achievement« ausgezeichnet, aus aktuellem Anlass vergeben und unterstehen keinem Jahresrhythmus.
  5. Alle Nominees leben in der Schweiz oder besitzen das Schweizer Bürgerrecht mit Aufenthaltsort im Ausland.
  6. Die Wahl ist jährlich Aufgabe der Jury des »Swiss Blues Award«.
  7. Die festliche Übergabe der Awards wird jährlich anlässlich des Blues Festival Basel unter dessen Patronat und deren Finanzierung zelebriert.
  8. Das Reglement des »Swiss Blues Award« bildet die Basis für die Vergabe dieser 3 Preise. Dieses kann nur durch die Jury des »Swiss Blues Award« innerhalb von 6 Monaten vor dem nächsten Blues Festival Basel angepasst werden.


Die Jury

  1. Das Präsidium oder das Vizepräsidium (eine der zwei Funktionen) und das Patronat der Jury »Swiss Blues Award« wird durch den Vorstand des Blues Festival Basel, Gründer und Besitzer des »Swiss Blues Award« gestellt.
  2. Das Blues Festival Basel kann auf eigene Initiative das Präsidium oder das Vizepräsidium (beide Funktionen) auch an andere Jurymitglieder ausserhalb des Blues Festival Basel vergeben. In diesem Fall wählt die gesamte Jury den Präsidenten. Der Vize Präsident ist in diesem Fall Vorstandsmitglied des Blues Festival Basel.
  3. Die Jury ist dem Blues verpflichtet, unabhängig, verschwiegen und garantiert kompetente und faire Wahlen.
  4. Die Leistung der Jury erfüllt die internationalen Standards der Blues Foundation und des European Blues Challenge.
  5. Die Jury vertritt die Interessen der gesamten Blues-Schweiz ohne Partikularinteressen und kommuniziert eigenständig.
  6. Die Jury setzt sich zusammen aus 3 Mitgliedern des Vorstandes des Blues Festival Basel, sowie 7-9 Experten aus der Schweizer Bluesszene (Festival- und Konzertorganisatoren, Pressevertreter, Musiker, etc.) und soll in einem ausgewogenen Verhältnis unter Berücksichtigung der Vertretung aller Schweizer Regionen zusammengesetzt sein. Die Vorschläge erfolgen durch die Jurymitglieder.
  7. Die Juryvertreter des Blues Festival Basel werden durch dessen OK gewählt und gelten somit als bestätigt. Die Wahl neuer oder zusätzlicher externer Jurymitglieder erfolgt durch die bestehende Jury durch Mehrheitsbeschluss.
  8. Entscheide der Jury sind definitiv und nicht anfechtbar.
  9. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Nichterreichen des Quorums, wird die Jurysitzung neu angesetzt.
  10. Die Jury kann sich als Verein oder andere eigenständige Einheit organisieren.
  11. Über den Award wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Das Nominationskomitee

  1. Das Nominationskomitee setzt sich zusammen aus 20-30 Experten der Schweizer Bluesszene. Alle Regionen der Schweiz und Disziplinen des Blues sollen dabei angemessen vertreten sein.
  2. Im Nominationskomitee sind alle Jurymitglieder integriert.
  3. Aufgabe des Nominationskomitees ist die Erarbeitung der Longliste und die Nomination der 10 potenziellen Nominees für die jährliche Wahl durch die Jury.
  4. Die definitive Wahl der 3 Nominees wird durch die Jury vorgenommen.


Die Organisation

  1. Das Nominationskomitee sammelt durch das Jahr Nominationsvorschläge, die 9 Monate vor dem Blues Festival Basel auf eine Longlist gesetzt werden. Jedes Mitglied des Nominationskomitees reicht maximal 3 Vorschläge ein.
  2. Es gibt betreffend Mehrfachnennungen von Kandidatinnen keine zeitlichen oder anderen Begrenzungen.
  3. Die Jury führt und aktualisiert diese Liste laufend.
  4. Das Nominationskomitee wählt 7 Monate vor der Übergabe des nächsten Awards eine Liste mit den 10 besten Nominees des Jahrgangs.
  5. Der Präsident beruft 6 Monate vor dem Blues Festival Basel die jährliche finale Nominationssitzung der Jury ein, in der die 3 Nominees für die Shortlist diskutiert und bestätigt werden.
  6. Die Wahl des Gewinners des »Swiss Blues Award« erfolgt elektronisch vier Wochen vor der Vergabe des »Swiss Blues Award« am Blues Festival Basel.
  7. Der Gewinner ist bis am Tage der Übergabe des Awards am Blues Festival Basel, nur dem Jurypräsidenten und dem Präsidenten des Blues Festival Basel bekannt, sowie der im Marketingprozess eingebundenen Mitarbeitern, die alle der Schweigepflicht unterstehen.
  8. Die Jury untersteht während des ganzen Wahlprozederes und bis zur Bekanntgabe des Siegers am Blues Festival Basel der absoluten Stillhaltung und Schweigepflicht.
  9. Die Nominierten können vom Moment Ihrer Ernennung an kostenlos mit dem Logo des »Nominee - Swiss Blues Award« als Nominees während 6 Monaten für sich werben.
  10. Der jeweilige Gewinner darf das Logo »Gewinner des Swiss Blues Award« auf Lebzeiten gratis nutzen.
  11. Wird ein Mitglied der Jury als Nominee definitiv nominiert, tritt es für das betroffene Award-Jahr automatisch in den Ausstand und nimmt an den Sitzungen nicht mehr teil. Es wird in der Jury in dieser Zeit nicht ersetzt und ist im folgenden Jahr wieder Mitglied.

 

Anhang 1:


Regelung zur Vergabe eines «Swiss Blues Award – Behind the Scenes» in Anlehnung an das Reglement des SBA vom 19.10.2019 Punkt 2
Ergänzend werden an Veranstalterinnen, Vereine, Promotoreninnen, Medienschaffende oder Institutionen der «Swiss Blues Award – Behind The Scenes» aus aktuellem Anlass vergeben. Dieser untersteht keinem Jahresrhythmus.

Die Rahmenbedingungen

  1. Die Vergabe eines «Swiss Blues Award – Behind the Scenes” durch die Jury des Swiss Blues Award unter dem Patronat des Blues Festival Basel würdigt ausserordentliche Verdienste und Leistungen rund um die Förderung des Blues.
  2. Anspruchsberechtigte sind einzelne Persönlichkeiten oder ganze Organisationen wie z. B. Veranstalterinnen, Promotorinnen, Medienschaffende, Autor*innen, Sound und Vision Firmen/Persönlichkeiten.
  3. Eine Persönlichkeit oder Organisation kann den Award über die Jahre mehrmals erhalten. Sie ist nicht mehr zwingend aktiv.
  4. Eine solche Auszeichnung erfolgt in unregelmässigen Abständen und kann im Durchschnitt alle 3-5 Jahre vergeben werden, situativ auch in kürzeren zeitlichen Abständen, sollte sich eine Nomination anbieten.
  5. Diese Auszeichnung wird anlässlich des Blues Festival Basel in würdigem Rahmen mit Diplom jedoch ohne Preis verliehen.

Das Vergabeverfahren

  1. Die Umfrage für Nominationen erfolgt einmal im Jahr online und geht an die Mitglieder des Nominationskomitees Swiss Blues Award und die Jury des Swiss Blues Award. Diese beiden Gremien sind gleichzeitig Antragsteller.
  2. Der/die Antragsteller*in stellt entsprechend Informationen über seinen Nominierten bereit.
  3. Diese werden auf der internen Homepage in eine permanente Longliste potenzieller Anwärter eingepflegt. Die Longliste ist nur durch die Mitglieder der Jury des Swiss Blues Award und des Nominationskomitees einsehbar.
  4. Die definitive Nominierung wird wiederum Online- vor der Jahressitzung durch die Jury Swiss Blues Award vorgenommen.
  5. Die allfällige definitive Wahl findet an der jährlichen Jurysitzung statt.
  6. Die Entscheidung über die Validierung eines Gewinners wird nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.

Anhang 2:


Regelung zur Würdigung von Lebenswerken rund um den Blues in Anlehnung an das Reglement des Swiss Blues Award vom 19.10.2019 Punkt 4
Die Würdigung von Lebenswerken rund um den Blues wird mit dem «Swiss Blues Award – Lifetime Achievement» ausgezeichnet, aus aktuellem Anlass vergeben und untersteht keinem Jahresrhythmus.


Die Rahmenbedingungen

  1. Die Vergabe eines «Swiss Blues Award - Lifetime Achievement» durch die Jury des Swiss Blues Award unter dem Patronat des Blues Festival Basel ist eine einmalige und seltene Gelegenheit für die Schweizer Bluesszene, um ein Lebenswerk rund um den Blues zu würdigen.
  2. Nominierte haben sich durch ein lebenslanges Engagement und eine herausragende Führungsrolle rund um den Blues ausgezeichnet, vieles in der Schweiz und/oder im Ausland bewegt.
  3. Der Preis kann einer Persönlichkeit nur einmal - auch posthum - vergeben werden.
  4. Anspruchsberechtigte sind Persönlichkeiten wie auch unter anderen Musikerinnen, Lehrerinnen, Veranstalterinnen, Promoterinnen oder Medienschaffende aus der Blues- und Unterhaltungsszene.
  5. Sie sind nicht mehr zwingend aktiv.
  6. Eine solche Auszeichnung erfolgt sehr selten. Als Richtwert kann im Durchschnitt alle 7 -10 Jahre mit dieser Vergabe gerechnet werden.
  7. Diese Auszeichnung wird anlässlich des Blues Festival Basel in würdigem Rahmen mit Diplom jedoch ohne Preis verliehen.


Das Vergabeverfahren

  1. Durch die Jury des Swiss Blues Award (Antragsteller) wird eine permanente Longliste potenzieller Anwärter erstellt, die durch das Präsidium des Swiss Blues Award laufend aktuell gehalten wird.
  2. Die Longliste ist auf der internen, nur der Jury zugänglichen Homepage des SBA hinterlegt. Durch den Antragsteller werden auf der internen Homepage kurze Informationen über der/die Nominierten bereitgestellt.
  3. Die Diskussion über eine mögliche Vergabe findet an der jährlichen Jurysitzung statt. Die Longliste wird bei dieser Gelegenheit auch neu beurteilt und aktualisiert, wenn sich keine Vergabe aufdrängt.
  4. Die Entscheidung über die Wahl eines Nominierten kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der gesamten Jury erfolgen.



Blues Festival Basel 
Edo Löw

Jury des «Swiss Blues Award»
Thierry Rueff, Robert Amsler